SLZ-Benutzerordnung

Das Selbstlernzentrum (SLZ) ist ein Ort der Information, der Konzentration und der Kommunikation. Um dies zu gewährleisten, ist ein Mindestmaß an Rücksichtnahme erforderlich. Daher gelten in Ergänzung zur Hausordnung folgende Benutzungsregeln:

Allgemeines

  • Das SLZ ist größtenteils eine Präsenzbibliothek, daher werden nur wenige Medien und auch nur unter Rücksprache mit der Aufsicht ausgeliehen.
  • Jeder hat sich im SLZ so zu verhalten, dass die Mitbenutzer nicht gestört werden. Mäntel und Jacken sind an der Garderobe vor dem Eingang aufzuhängen. Schultaschen, Tornister etc. werden im Schrank im Eingangsbereich deponiert.
  • Im SLZ sind Essen und Trinken sowie die Handynutzung o. ä. nicht gestattet.
  • Den Anweisungen der Raumaufsicht ist unverzüglich Folge zu leisten.
  • Das SLZ ist kein Aufenthaltsraum, sondern ein Arbeits- und Studierbereich.
  • Benutzte Bücher und Medien müssen wieder an ihren angestammten Platz zurückgestellt oder – im Ausnahmefall – bei der Raumaufsicht abgegeben werden.
  • Bei Beschädigungen oder Verlust benutzter Bücher oder Medien haftet der Benutzer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter für den Zeitwert des benutzten Buches oder Mediums. Die SLZ – Betreuerin kann auch die Wiederbeschaffung des Buches oder Mediums verlangen.
  • Anregungen und Kritik sowie Vorschläge für Neuanschaffungen bzw. Hinweise bezüglich des Zustandes und Fehlens von Büchern oder Medien werden von der Raumaufsicht und der SLZ – Betreuerin gerne entgegengenommen.

Hinweise für die Nutzung der PC – Arbeitsplätze:

In Ergänzung zur Nutzerordnung für Informationstechnologie (s. Homepage des Gymnasiums Goch) gelten folgende Regelungen:

  • Der Benutzer erkennt die Regelungen für die Arbeit im SLZ des Städtischen Gymnasiums Goch an und verpflichtet sich, den PC und das Internet ausschließlich für schulische Zwecke zu nutzen.
  • Datenträger zur PC – Nutzung (CD – Roms etc.) müssen bei der SLZ – Aufsicht abgeholt und dort auch wieder zurückgegeben werden.
  • Die Beschäftigung an den PC – Arbeitsplätzen darf die Ruhe im SLZ nicht stören.
  • Es wird darum gebeten, dass...
  • privates Chatten und
  • die Versendung privater E – Mails
  • nicht im SLZ vorgenommen werden, um anderen Benutzer die begrenzten Plätze zum Lernen nicht vorzuenthalten
  • Nicht erlaubt sind:
  • das Herunterladen von Programmen sowie
  • das Spielen von PC – Games und deren Downloads
  • Das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Datenträgern (Audio-CDs, Videos, CD-Roms, DVDs etc.) ist illegal und strafbar.

Die Kontrolle der Internet – Nutzung erfolgt stichprobenartig durch die Raumaufsicht, die SLZ – Betreuerin oder anderer Lehrer. Wer das Internet zu unerlaubten Zwecken einsetzt, wird von der PC – Nutzung ausgeschlossen und muss mit schulischen Ordnungsmaßnahmen, bei groben Verstößen mit strafrechtlichen Maßnahmen, rechnen.

  • Wie die Bücher sind auch die elektronische Hard- und Software pfleglich zu behandeln.
  • Eventuelle Beschädigungen sind der SLZ – Aufsicht bzw. der SLZ - Betreuerin unaufgefordert mitzuteilen.

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