Merkblatt für Oberstufenschüler/-innen und deren Eltern

Krankheit

  • Bei Krankheit informieren Sie oder – falls Sie noch nicht volljährig sind - Ihre Eltern bitte am ersten Tag vor der ersten Stunde das Sekretariat telefonisch oder über unsere Homepage www.gymnasium-goch.de/krankmeldung. Bitte melden Sie sich erneut, falls Ihre Krankheit länger dauert, als von Ihnen angegeben. Das Sekretariat ist an jedem Schultag ab 7.30 Uhr erreichbar. Das Sekretariat leitet dann eine Nachricht über Ihre Abwesenheit an Ihre Beratungslehrerin/Ihren Beratungslehrer weiter.
  • Sollten Sie im Laufe eines Schultages krank werden, wenden Sie sich persönlich an Ihren Beratungslehrer oder den Oberstufenkoordinator und geben Sie das Abmeldungsformular im Sekretariat ab, bevor Sie die Schule verlassen.
  • Fehlen Sie an Tagen, an denen für Sie Klausuren angesetzt sind, gilt das folgende Verfahren, um zum Nachschreibetermin zugelassen zu werden:
  1. Sobald Sie wieder am Unterricht teilnehmen, stellen Sie unverzüglich den Antrag, die Klausur nachschreiben zu dürfen. Dies geschieht mit einem Formblatt, das im Sekretariat erhältlich ist.
  2. Geben Sie das vollständig ausgefüllte Formblatt (Attest beifügen) im Oberstufenbüro ab. Nach Rücksprache mit dem Schulleiter wird dann entschieden, ob die Klausur nachgeschrieben werden darf.
  3. Ob und wann die Nachschreibeklausur für Sie terminiert ist, wird per Schul.Cloud bekanntgegeben. Sie sind verpflichtet, sich über den Termin selbst zu informieren.

Entschuldigungsverfahren

  • Wenn Sie wieder am Unterricht teilnehmen, reichen Sie bitte innerhalb einer Woche eine schriftliche Entschuldigung (wie in der Sekundarstufe I) bei Ihrer Beratungslehrerin bzw. Ihrem Beratungslehrer ein oder werfen Sie die Entschuldigung in den Briefkasten am Oberstufenbüro (A 111).
  • Sie können dafür den Vordruck verwenden, den Sie am ersten Schultag erhalten haben. Dieser ist auch im Sekretariat erhältlich oder als Download auf unserer Homepage im Menü Service > Downloads > Dokumente.

Beurlaubung

  • Bei absehbarem Fehlen aus wichtigem Grund (z.B. Bewerbungsgespräch, absehbare Arzttermine u.ä.) muss ein Antrag auf Beurlaubung beim Beratungslehrer in der Regel mindestens eine Woche vorher schriftlich (bei nicht volljährigen Schülern durch die Eltern) gestellt werden.
  • Der Antrag muss Grund und Dauer der Beurlaubung enthalten, ggf. auch einen Hinweis darauf, ob Klausurtermine betroffen sind. Fügen Sie ggf. einen Nachweis des Termins (z.B. Einladungsschreiben zum Vorstellungsgespräch) bei.
  • Informieren Sie Fachlehrer über Ihre Abwesenheit, nachdem Ihr Antrag auf Beurlaubung gewährt worden ist, spätestens aber in der letzten Unterrichtsstunde vor Ihrer Beurlaubung.
  • Beurlaubung wird in der Regel nicht gewährt direkt vor oder nach den Ferien und bei Klausurterminen.