Hausordnung

An unserer Schule kommen viele Menschen zusammen, die miteinander auskommen sollen und wollen. Deshalb soll es für alle Beteiligten Verpflichtung sein, freundlich miteinander umzugehen. Dazu zählt:

  • eine respektvolle Wortwahl gegenüber anderen Mitgliedern des Schullebens,
  • Gesundheit und privates Eigentum des anderen zu achten, weshalb Gewalt gegen Personen und Sachen nicht geduldet wird,
  • das Schulgelände, die Gebäude und die darin untergebrachten Einrichtungen und Lernmittel sauber zu halten,
  • sachgemäß mit ihnen umzugehen und sie schonend zu behandeln
  • und sich umweltfreundlich zu verhalten. Folgende Regeln sind deshalb zu beachten:

Anfang und Ende des Unterrichts

Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgelände zur jeweils ersten Stunde ihres Stundenplanes, frühestens um 7.40 Uhr oder 5 Minuten vor Stundenbeginn, und verlassen das Schulgelände unmittelbar nach Unterrichtsende. Fahrschüler halten sich vor oder nach der Unterrichtszeit in der Cafeteria oder in der kleinen Halle im ersten Stock des Hauptgebäudes auf, um still für sich zu arbeiten, wenn sie fahrplanbedingt früher kommen oder erst später fahren können. Schülerinnen und Schüler, die an der Betreuungsmaßnahme teilnehmen, halten sich während der 6. Stunde ebenfalls bei den Fahrschülern auf und gehen unmittelbar nach der 6. Stunde in den Raum der Betreuungsmaßnahme.

Jacken werden an die vorhandenen Garderobenhaken im Flur gehängt. Fahrräder werden nur an den vorgesehenen Plätzen in den Fahrradständern abgestellt; Motorfahrzeuge werden nur auf dem Parkplatz oder auf dem gekennzeichneten Rollerparkplatz geparkt. Die Wege, die für die Rettungsfahrzeuge vorgesehen sind, müssen unbedingt frei bleiben.

Ist die Lehrerin oder der Lehrer 5 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht in der Klasse, informiert die Klassensprecherin/der Klassensprecher das Sekretariat.

Verhalten in den Pausen

Am Ende der kleinen und großen Pausen sind die Schülerinnen und Schüler vorbereitet im Klassen- oder vor dem Fachraum(-Gebäude). Zu Beginn der großen Pausen oder nach Unterrichtsende werden die Unterrichtsräume zügig verlassen und von der jeweiligen Lehrerin oder dem jeweiligen Lehrer abgeschlossen. Alle Schülerinnen und Schüler kehren unmittelbar nach dem ersten Klingeln zum Pausenende in die Unterrichtsräume zurück. In den Fachraumgebäuden B und C hält sich ohne Lehrperson niemand auf. Gleiches gilt für die Vorräume der Sporthalle.

Die großen Pausen verbringen die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof, in der Cafeteria oder im PZ. Bei Regenwetter sind die Außentüren am PZ geschlossen zu halten. Das SV-Büro kann zu den angegebenen Öffnungszeiten aufgesucht werden. Schülerinnen und Schüler, die aus den Fachräumen kommen, können noch zügig zu ihrem Klassen- oder Unterrichtsraum gehen, um die Taschen abzustellen oder das Pausenbrot zu holen, bitten eventuell die Pausenaufsicht, den Klassenraum zu öffnen, verlassen diesen aber sofort wieder und begeben sich unmittelbar in die Pausenräume. Die Aufsicht schließt den Raum wieder ab.

Alle Mitschülerinnen und Mitschüler unterstützen die Aufgabe des Schlüsseldienstes, der den Klassenschlüssel vor dem Unterricht abholt und den Klassenraum abschließt, wenn die Klasse in einem Fachraum unterrichtet wird.

Regelungen für die Toilettenanlage

Damit die Toiletten in einem sauberen Zustand sind und dauerhaft bleiben, bleiben die Toilettenanlagen während des Unterrichtes verschlossen. Der Schlüssel kann im Sekretariat (im Kursraum des B- und C-Gebäudes) nach Eintragung in eine entsprechende Liste abgeholt werden. In den Pausen dürfen sich maximal je 3 Schüler/Schülerinnen in den Räumlichkeiten aufhalten. Die Einhaltung der Regeln werden kontrolliert und der Zustand der Toilettenanlagen regelmäßig protokolliert.

Umgang mit Smartphones und Tablets

Während des Unterrichts sind Smartphones „unsichtbar“ und ausgeschaltet.

Darüber hinaus gilt eine nach Jahrgängen abgestufte Nutzungsmöglichkeit von Tablets (siehe dazu die Handyordnung und die Vereinbarungen und Regeln zur Verwendung von Tablets im Unterricht).

Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsregelungen muss die Schülerin/der Schüler das mobile Endgerät an eine Lehrkraft übergeben, die es zur Aufbewahrung im Sekretariat hinterlegt. Dort kann es nach entsprechender Information von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Bei wiederholter Missachtung der Regelungen und einem nicht verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Geräten können weitere disziplinarische Maßnahmen erfolgen. Jeder, der sich der Einrichtungen der Schule für die Informationstechnologien bedient, ist verpflichtet, die Benutzerordnung strikt einzuhalten.

Unfallverhütung und Sicherheit

Folgende Sicherheitsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten: Das Sitzen, Spielen und Turnen auf Treppen und Geländern im Gebäude ist wegen der Unfallgefahr nicht gestattet. Lauf- und Ballspiele sind nur auf dem Schulhof auf den dafür ausgewiesenen Flächen und unter äußerster Rücksichtnahme auf alle anderen erlaubt. Bei besonderen Witterungsverhältnissen ist eine vorsichtige Verhaltensweise einzuhalten.

Feuerschutz- und Katastrophenalarmbestimmungen müssen eingehalten werden. Die Fluchttüren sind nur bei Übungs- oder Alarmfällen zu benutzen. Sie sind keine Türen zum Betreten oder Verlassen des Gebäudes ohne Notfallanzeige. Ein Defibrillator befindet sich im Vorraum zwischen Sporthalle und Mensa.

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während des Schulvormittags wegen der Aufsichts- und Haftpflicht nur in Begleitung eines Lehrers oder nur mit Erlaubnis der Aufsicht verlassen.

Verhalten bei Erkrankung

Im Krankheitsfall ist die Schule zu Unterrichtsbeginn am ersten Krankheitstag telefonisch oder per Online-Krankmeldung auf der Homepage zu benachrichtigen. Spätestens am dritten Krankheitstag ist eine schriftliche Entschuldigung oder im Einzelfall ein Attest vorzulegen.

Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler während der Unterrichtszeit, meldet sie/er sich beim Fachlehrer*in und beim Sekretariat ab. Ein oder zwei Mitschüler*innen begleiten die/den Erkrankten zum Sekretariat. Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Krankheitsfall nachzureichen.

Beurlaubungen

Anträge auf Beurlaubung bei vorhersehbaren Versäumnissen sind im Vorhinein an den Klassen- oder Schulleiter*in zu richten. Unmittelbar vor und nach den Ferien ist eine Beurlaubung in der Regel nicht möglich.

Allgemeine Bestimmungen

Auf dem Schulgelände sind im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke sowie das Rauchen und Vapen untersagt. Für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgrundstückes gilt diese Bestimmung entsprechend. Die Abfallbehälter sind unbedingt zur Reinhaltung des Schulgeländes zu nutzen. Vor allem sind Kaugummis, die nur außerhalb der Unterrichtszeit gekaut werden dürfen, sachgemäß und hygienisch einwandfrei nur dort zu entsorgen.

Generell sollen Wertgegenstände oder größere Geldbeträge zu Hause verbleiben. Falls diese dennoch mitgebracht werden müssen, sind sie beim Sportunterricht dem Fachlehrer zu übergeben. Sie sollen keineswegs in der Umkleide aufbewahrt werden. Eine Haftung kann hierfür in keinem Fall gewährleistet werden.

Das GoGy bereitet seine Schülerinnen und Schüler auf das Leben vor. In unserer Schule und im Unterricht geht es auch um den Erwerb sozialer Kompetenzen. Hierzu zählt u.a. das Tragen einer angemessenen Kleidung, die ausdrückt, dass wir alle uns an einem Ort des Lernens befinden.

Die Hausordnung ersetzt nicht die Verantwortung jedes Einzelnen für das gute Zusammenleben und -arbeiten in der Schule. Sie wird vielmehr erst sinnvoll, wenn alle Beteiligten ihre Einhaltung als feste Vereinbarung akzeptieren. Die Hausordnung ist zu Beginn eines jeden Schuljahres vom jeweiligen Klassenoder Beratungslehrer mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen.

Stand: Juni 2025