Konzept zu Schulwanderungen und Schulfahrten - Zuständigkeiten und Beschlüsse

Zuständigkeiten und Beschlüsse

Schulkonferenz:

Lt. Wanderrichtlinien beschließt die Schulkonferenz in jedem Jahr Anzahl, Höchstdauer und Kostenobergrenze (im Rahmen des Reisekostenbudgets) der mehrtägigen Wanderungen, an denen grundsätzlich die ganze Klasse / der komplette Kurs teilnimmt, insofern darf der finanzielle Aufwand kein Grund dafür sein, dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht teilnehmen kann.

Derzeit ist Beschlusslage (SK II/2009, aktualisiert 2013 und 2016):

Jahrgang Dauer und Zeitraum Kostenobergrenze

6-7

3-5 Tage,

die ganze Jahrgangstufe geschlossen:

  • in der 6: 3.Woche vor den Sommerferien oder
  • in der 7 in der ersten vollen Woche nach den Sommerferien (=Wanderwoche)

Die Entscheidung wird spätestens Anfang Klasse 6 getroffen.

250 €

9

3-5 Tage

die ganze Jahrgangstufe geschlossen in der ersten vollen Woche nach den Sommerferien (Wanderwoche).

320€

Q1-Q2

5-7 Tage

die ganze Jahrgangstufe geschlossen in der 7 in der ersten vollen Woche nach den Sommerferien

420€

Die Lateinkurse unternehmen eine 3tägige Studienfahrt nach Trier und die Französischkurse nach Lille. Diese Fahrten finden aus Kostengründen nicht Ende der 8 (weil Anfang 9 die Klassenfahrt stattfindet), sondern entweder Anfang der 8 in der Wanderwoche (s.o.), oder Ende der 9 in der letzten Woche vor den Sommerferien statt (SK-Beschluss 2016), z.B. weil die F-Lehrer mit der Klasse 7 unterwegs sind.

Lt. Beschluss der SK von 2006 findet ein zentraler Wandertag für alle Jahrgangsstufen am vorletzten Schultag vor den Sommerferien statt. 1-2 weitere Wandertage können jahrgangsstufenkoordiniert geplant werden, d.h. in einer Jahrgangsstufe können alle Klassen wegen des Kursunterrichtes in REL, WPBI und WPBII nur zeitgleich wandern. Hierzu sprechen alle Klassenlehrer einer Jahrgangsstufe zu Beginn jedes Schuljahres den Termin für den zweiten Wandertag ab und teilen das Ergebnis nach spätestens zwei Wochen der Schulleitung zwecks Terminkoordination mit - in den Klassenpflegschaften besteht damit die Möglichkeit einer frühzeitigen Zielabsprache.

In der Regel finden solche zusätzlichen Wandertage in Jahrgangsstufen statt, in denen keine mehrtägige Fahrt ansteht.

Lt. Beschluss der SK von 2005 erwächst die Planung der Oberstufenfahrten aus den Leistungskursen einer Leistungskursschiene. Bei der Planung der Unterrichtsverteilung wird dies berücksichtigt. Innerhalb jedes Leistungskurses wird ein einvernehmlicher Beschluss (Lehrer, Schüler, Eltern) über Ziel und Programm der kursgebundenen Fahrt im Rahmen des Schulkonferenz-Beschlusses herbeigeführt. Falls Leistungskurse keine eigene Fahrt planen, wird die gesamte Stufe gemeinsam oder ggf. die  Restgruppe eine Studienfahrt nach Berlin durchführen. Möglich ist auch, dass sich Schüler, sollten sie Lks angehören, die keine eigene Fahrt planen, anderen Lks anschließen können.

Klassenpflegschaft / Jahrgangsstufenpflegschaft:

Die Klassenpflegschaft / Jahrgangsstufenpflegschaft beschließt jeweils Ziel und Dauer (und damit den konkreten Kostenrahmen) sowie Programm der Fahrt auf der Grundlage eines Vorschlages des Klassenlehrers bzw. des Kursleiters unter Beachtung des Fahrtenprogramms – die Entscheidung erfolgt in geheimer Abstimmung.