Unterrichtsversäumnisse
Abwesenheit wegen Krankheit oder einem anderen, nicht vorhersehbaren, kurzfristigen Grund
Was tun, wenn ein Schüler wegen Erkrankung oder eines anderen wichtigen Grundes den Unterricht versäumt? Zunächst erledigt er das, was in einer Ausbildungsfirma auch von ihm erwartet würde, er meldet sich morgens vor dem Unterricht telefonisch im Sekretariat (es ist ab 7:30 Uhr besetzt) krank bzw. gibt den Grund des Fehlens an. Unmittelbar nach der Genesung bzw. der Rückkehr in die Schule entschuldigt man sich mit dem entsprechenden Formular bei den Fachlehrern. Geschieht dies nicht innerhalb einer Woche nach Genesung / Rückkehr, gelten die Stunden als unentschuldigt versäumt. Bei nicht volljährigen Schülern müssen die Eltern die Entschuldigung unterschreiben. Im Einzelfall ist zudem ein Attest (vor allem bei einem Klausurversäumnis, s.u.) vorzulegen.
Beurlaubungen
Falls man weiß, dass man für Einzelstunden oder einen ganzen Tag beurlaubt werden möchte (etwa für ein Bewerbungsgespräch, die Führerscheinprüfung, etc.), stellt man so früh wie möglich (d.h. sobald man von dem Termin weiß, spätestens aber zwei Schul-Tage vor dem Versäumnis) beim Beratungslehrer einen Urlaubsantrag. Je nach Umfang der notwendigen Beurlaubung entscheidet der Jahrgangsstufenleiter oder der Schulleiter. Wird der Antrag genehmigt, teilt man dies sofort den entsprechenden Kurslehrern mit, damit diese die Absenz in das Kursbuch mit dem Vermerk (e)=entschuldigt eintragen können.
Absenz wegen einer Schulveranstaltung
Wird ein Schüler im Zusammenhang mit einer Schulveranstaltung (etwa einem sportlichen Wettkampf, einer SV- oder Tutoren-Aktion oder einer Exkursion in einem anderen Fach) einige Stunden oder einen ganzen Tag versäumen, so teilt er dies vorab allen Kurslehrern mit Verweis auf diese Veranstaltung mit - der Leiter der Veranstaltung wird im Regelfall am schwarzen Brett im Lehrerzimmer mit einer Liste zusätzlich darauf aufmerksam machen.
Versäumter Stoff muss immer nachgearbeitet werden
Selbstverständlich ist jeder Schüler verpflichtet, den versäumten Stoff eigenständig nachzuholen – hierbei hilft aber der Fachlehrer gerne, vor allem, wenn die Abwesenheit länger dauerte und zudem Klausuren nachgeholt werden müssen. Auf die vielfältigen Möglichkeiten, an den versäumten Stoff heranzukommen (Mitschüler oder Lehrer frühzeitig fragen, moodle, Telefon, Facebook, Buch, Internet,...) muss hier nicht gesondert hingewiesen werden!
Klausuren und Klausurversäumnisse
Zu Beginn eines Halbjahres bzw. Quartals erstellt der Oberstufenkoordinator für alle Jahrgangsstufen zentral einen Klausurplan, so dass jeder Schüler frühzeitig weiß, wann er welche Klausur schreiben muss.
Für den Fall, dass ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen eine Klausur versäumt, gilt zunächst selbstverständlich, dass er morgens vor Unterrichtsbeginn die Schule verständigt. Der Schulleiter entscheidet grundsätzlich, ob der Schüler ein Klausurversäumnis selbst verschuldet hat oder nicht. Dabei gilt: Hat ein Schüler aus einem nicht von ihm zu verantwortenden Grund eine Klausur versäumt, kann (und muss) er die Klausur zu einem von der Schule festgesetzten Termin (meist einem Samstag) nachschreiben. Hat er das Fehlen selbst zu verantworten, entfällt diese Möglichkeit; die Klausur wird wie eine ungenügende Leistung gewertet.
Verspätungen
Grundsätzlich besteht - wie in jedem Ausbildungs- oder Produktionsbetrieb - die Verpflichtung zur Pünktlichkeit; das heißt: alle Schülerinnen und Schüler eines Kurses sind beim zweiten Klingeln im Kursraum (A-/D-Gebäude) oder davor (B-/C-Gebäude).
Bei einer Verspätung muss sich der Schüler im Anschluss an die Stunde beim Kurslehrer entschuldigen. Mehrfache Verspätungen werden am Gymnasium Goch nicht toleriert !
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Schulleitung
Die Oberstufe des Gocher Gymnasiums ist, wie üblich, in die einjährige Eingangs- (EF) und die zweijährige Qualifikationsphase (Q1 und Q2) gegliedert und endet mit der Abiturprüfung.
Fächerauswahl
In der EF werden folgende Fächer angeboten, die in Grundkursen unterrichtet werden:
Im 1. Aufgabenfeld werden neben Deutsch die fortgeführten Fremdsprachen Englisch, Latein, Französisch, Niederländisch, die neu einsetzenden Fremdsprachen Niederländisch, Spanisch, Französisch und Latein sowie Musik und Kunst angeboten. Das 2. Aufgabenfeld umfasst die Fächer Geschichte, Sozialwissenschaften, Erdkunde und Philosophie, das 3. die Fächer Mathematik, Physik, Chemie und Biologie. Außerdem werden natürlich noch Sport und Religion angeboten. Diese Fächer sind für die Qualifikationsphase auch weiterhin wählbar; in der Q1 kann auch das musische Fach „Literatur“ belegt werden. Das Angebot für die Leistungskurse besteht aus den Fächern Deutsch, Englisch, Geschichte, Erdkunde, Mathematik, Biologie und Physik.
Bildungsgänge
Außerdem setzen wir in der Oberstufe den bilingualen Bildungsgang der Sekundarstufe 1 fort. Das bilinguale Sachfach ist Erdkunde.
Zusätzlich werden in der Qualifikationsphase unterschiedliche Projektkurse angeboten.
Organisation und Beratung
Die einzelnen Jahrgangsstufen werden von zwei Beratungslehrern geleitet. Die Gesamtleitung hat der Oberstufenkoordinator. Die Schullaufbahnbetreuung und Kontrolle der Übereinstimmung mit der Prüfungsordnung geschieht durch das Beratungslehrerteam. In Vollversammlungen werden die Schülerinnen und Schüler i. d. R. mittels Präsentationen informiert.
Weitere Aktivitäten
Die Oberstufe umfasst aber nicht nur die Arbeit in den Kursen, sondern noch weitere Aktivitäten: Berufsorientierungswochen (Ende EF), Besuch des Landtags von NRW (Vorbereitung und Durchführung in den Kursen Sozialwissenschaften), Studienfahrten in der Q2, Besuch des Hochschultags Münster, den jährlichen „KuMuLi-Abend“, den die Kunst-, Musik- und Literaturkurse gestalten. Zusätzlich können sich Schülerinnen und Schüler in den zahlreichen Arbeitsgemeinschaften engagieren.
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Bours
In der Oberstufe findet während der Qualifikationsphase eine Studienfahrt in der Regel im Rahmen eines Leistungskurses statt und zwar in der „Tutorenschiene“. In Absprache zwischen Kurslehrer und Schülern werden Ziel, Dauer und Verkehrsmittel bestimmt. Die Fahrten finden entweder vor den Sommerferien der Q1 oder vor den Herbstferien der Q2 statt. Für die Sekundarstufe II gilt dabei ein Kostenrahmen von € 380,00, der nicht überschritten werden darf. Solche Fahrten sind kein „Ersatz“ für Urlaub, sondern stehen im Zusammenhang mit den Unterrichtsinhalten.
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Bours
