| Für besonders sprachtalentierte Schüler stellt das Gymnasium Goch die Möglichkeit bereit, neben dem Abitur das international anerkannte Exzellenzlabel „Certilingua“ zu erlangen. Dieses Zertifikat unterstreicht die hohe sprachliche Kompetenz in zwei modernen Fremdsprachen, die bilinguale Sachfachkompetenz sowie die europäische und internationale Handlungsfähigkeit der Schüler.  | |
| 2017, 2020 und 2023 wurde das GoGy als „MINT-freundliche Schule“ ausgezeichnet. Dieses Gütesiegel erhalten Schulen, die im Unterricht sowie durch außerunterrichtliche Konzepte einen umfassenden Schwerpunkt in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) setzen.  | |
| Dem GoGy wurde vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landesanstalt für Medien NRW auch in diesem Jahr wieder das Abzeichen „Medienscouts-Schule 2024“ verliehen. Die Auszeichnung erhalten ausschließlich Schulen, die sich für das Angebot Medienscouts NRW besonders engagieren. Wir sind damit eine von 158 ausgezeichneten Schulen im Jahr 2024 aus ganz Nordrhein-Westfalen. Mehr dazu ... | |
| Ein Medienkonzept ist nie lange wirklich „fertig“. Dazu verändern sich die Möglichkeiten und Herausforderungen in der „Kultur der Digitalität“ einfach zu schnell. Damit wird das Medienkonzept zu einem sich ständig im Wandel befindlichen roten Faden innerhalb der Digitalisierung, den wir regelmäßig neu überdenken und spinnen müssen. So machen wir uns ganz aktuell und nach dem durch den Digitalpakt beschleunigten Ausbau unserer Infrastruktur folgerichtig auf den Weg, den Einsatz digitaler Endgeräte durch Schülerinnen und Schüler den neuen Gegebenheiten anzupassen. Mehr dazu ... | |
| Du hast Spaß an der englischen Sprache und interessierst dich für das englischsprachige Ausland? 🇬🇧 Dann bist DU genau richtig in der Cambridge-AG. Wir bereiten dich in dieser AG auf die international anerkannten Sprachprüfungen der University of Cambridge vor und begleiten dich in der Prüfungszeit. In diesem Schuljahr wird die Vorbereitung für Prüfungen auf den Niveaustufen B1, B2 und C1 angeboten. Wir werden dich vor den Prüfungen beraten, so dass du weißt, welche Prüfung die richtige für dich ist. | |
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 Schulleitung
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Krankheit
- Bei Krankheit informieren Sie oder – falls Sie noch nicht volljährig sind - Ihre Eltern bitte am ersten Tag vor der ersten Stunde das Sekretariat telefonisch oder über unsere Homepage www.gymnasium-goch.de/krankmeldung. Bitte melden Sie sich erneut, falls Ihre Krankheit länger dauert, als von Ihnen angegeben. Das Sekretariat ist an jedem Schultag ab 7.30 Uhr erreichbar. Das Sekretariat leitet dann eine Nachricht über Ihre Abwesenheit an Ihre Beratungslehrerin/Ihren Beratungslehrer weiter.
- Sollten Sie im Laufe eines Schultages krank werden, wenden Sie sich persönlich an Ihren Beratungslehrer oder den Oberstufenkoordinator und geben Sie das Abmeldungsformular im Sekretariat ab, bevor Sie die Schule verlassen.
- Fehlen Sie an Tagen, an denen für Sie Klausuren angesetzt sind, gilt das folgende Verfahren, um zum Nachschreibetermin zugelassen zu werden:
- Sobald Sie wieder am Unterricht teilnehmen, stellen Sie unverzüglich den Antrag, die Klausur nachschreiben zu dürfen. Dies geschieht mit einem Formblatt, das im Sekretariat erhältlich ist.
- Geben Sie das vollständig ausgefüllte Formblatt (Attest beifügen) im Oberstufenbüro ab. Nach Rücksprache mit dem Schulleiter wird dann entschieden, ob die Klausur nachgeschrieben werden darf.
- Ob und wann die Nachschreibeklausur für Sie terminiert ist, wird per Schul.Cloud bekanntgegeben. Sie sind verpflichtet, sich über den Termin selbst zu informieren.
Entschuldigungsverfahren
- Wenn Sie wieder am Unterricht teilnehmen, reichen Sie bitte innerhalb einer Woche eine schriftliche Entschuldigung (wie in der Sekundarstufe I) bei Ihrer Beratungslehrerin bzw. Ihrem Beratungslehrer ein oder werfen Sie die Entschuldigung in den Briefkasten am Oberstufenbüro (A 111).
- Sie können dafür den Vordruck verwenden, den Sie am ersten Schultag erhalten haben. Dieser ist auch im Sekretariat erhältlich oder als Download auf unserer Homepage im Menü Service > Downloads > Dokumente.
Beurlaubung
- Bei absehbarem Fehlen aus wichtigem Grund (z.B. Bewerbungsgespräch, absehbare Arzttermine u.ä.) muss ein Antrag auf Beurlaubung beim Beratungslehrer in der Regel mindestens eine Woche vorher schriftlich (bei nicht volljährigen Schülern durch die Eltern) gestellt werden.
- Der Antrag muss Grund und Dauer der Beurlaubung enthalten, ggf. auch einen Hinweis darauf, ob Klausurtermine betroffen sind. Fügen Sie ggf. einen Nachweis des Termins (z.B. Einladungsschreiben zum Vorstellungsgespräch) bei.
- Informieren Sie Fachlehrer über Ihre Abwesenheit, nachdem Ihr Antrag auf Beurlaubung gewährt worden ist, spätestens aber in der letzten Unterrichtsstunde vor Ihrer Beurlaubung.
- Beurlaubung wird in der Regel nicht gewährt direkt vor oder nach den Ferien und bei Klausurterminen.
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 Schulleitung
... im Unterricht bis Klasse 7
Grundsätzlich befürworten wir den sinn- und verantwortungsvollen Einsatz von Tablets für den und im Unterricht. Für die Erlaubnis des Einsatzes eines Tablets im Unterricht ist es jedoch, ergänzend zu den bestehenden Regelungen, notwendig, dass folgende Punkte beachtet werden:
- Während des Unterrichts entscheidet die Lehrkraft über die Art und die Zeitspanne der Verwendung der Tablets.
- Ton- und Bildaufnahmen sind ohne explizite Erlaubnis nicht gestattet.
- Während des Unterrichts liegen die Tablets flach auf dem Tisch.
- Das Tablet darf ausschließlich (über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft) als Schulbuchersatz verwendet werden.
- Während der großen Pausen verbleibt das Tablet geschützt in der Schultasche.
Für jeden dieser Punkte sind, je nach Unterrichtssituation, Ausnahmen durch die Lehrkraft einzuräumen.
Je nach Regelverstoß behalten wir uns vor, die Erlaubnis des Tablet-Einsatzes zu widerrufen.
... im Unterricht ab Klasse 8
Grundsätzlich befürworten wir den sinn- und verantwortungsvollen Einsatz von Tablets für den und im Unterricht. Für die Erlaubnis des Einsatzes eines Tablets im Unterricht ist es jedoch, ergänzend zu den bestehenden Regelungen, notwendig, dass folgende Punkte beachtet werden:
- Während des Unterrichts entscheidet die Lehrkraft über die Art und die Zeitspanne der Verwendung der Tablets.
- Ton- und Bildaufnahmen sind ohne explizite Erlaubnis nicht gestattet.
- Während des Unterrichts liegen die Tablets flach auf dem Tisch.
- Neben der digitalen Heftführung kann die Lehrkraft eine analog handschriftliche Bearbeitung von Aufgabenstellungen einfordern.
- Alle bearbeiteten Aufgaben, Materialien und digital geführte Hefte müssen der Lehrkraft als pdf vorgelegt werden können.
- Während der großen Pausen verbleibt das Tablet geschützt in der Schultasche.
Für jeden dieser Punkte sind, je nach Unterrichtssituation, Ausnahmen durch die Lehrkraft einzuräumen.
Je nach Regelverstoß behalten wir uns vor, die Erlaubnis des Tablet-Einsatzes zu widerrufen.
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 Schulleitung
 
                            